Vertragsbedingungen der AYA Latin Dance Academy GbR

1.Vertragsschluss und Zustimmung zum Vertrag

Mit dem Setzen des hierfür vorgesehenen Häkchens bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag und die AGB zur Kenntnis genommen hat und diesen zustimmt.Der Vertrag kommt nach Maßgabe über unser Online-Buchungssystem  zu Stande.Die Zustimmung des Kunden wird über Online -Buchungssystem  dokumentiert.

Bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften (Abos), Karten und monatlich abgerechneten Kursreihen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird vor Vertragsschluss angezeigt und mit der Vertragsbestätigung per E-Mail übermittelt. Für die Buchung einzelner Termine, Probestunden und Kurse mit festen Terminen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

2. Laufzeit und ordentliche Kündigung

2.1Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer der ERSTLAUFZEIT geschlossen, die der Vertragspartner gemäß Vereinbarung gewählt hat.

2.2Wenn die Vereinbarung nicht spätestens 1 MONAT vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Vertragspartnerschaft auf unbestimmte Zeit. Die verlängerte Vereinbarung kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

2.3 Jede Kündigung hat in Textform ZU ERFOLGEN, z.B  per E-mail an info@aya-dance.de oder über ‚Verträge hier kündigen‘.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt de Zugangs beim jeweiligen Vertragspartner.

Die Monatsgebühr wird immer zum 1. Werktag des  Monats fällig

3.Zahlungsverzug, Rückbuchungen , Gesamtfälligkeit

3.1 Aya behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs des Vertragspartners das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat der Vertragspartner die Kosten der re Verfolgung zu tragen.

3.2Die Zahlung wird  über den Zahlungsdienstleister Stripe, z. B. per Karte oder SEPA-Lastschrift eingezogen. Ist eine abbuchungfällige Gebühr nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich AyA entstehende Bankrücklastkosten vom Vertragspartner zu tragen.

3.3 Gerät der Vertragspartner schuldhaft mit mindestens drei monatlichen Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin sofort fällig. Dem Vertragspartner wird hierbei ein Abzinsungsvorteil in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses gewährt.

4.Weiterzahlungspflicht in den Betriebsferien und gesetzlichen Feiertagen/ Stunden Ausfall

4.1 Die monatlichen Gebühren sind Jahresbeiträge, die im Interesse des Kunden in 12 gleichen Monatsraten fällig werden. Die Gebühren sind so kalkuliert, dass die Schließzeiten der Tanzschule während der Betriebsferien (insgesamt 9 Wochen pro Jahr gemäß Ziffer 5.2) bereits mindernd berücksichtigt wurden. Anspruch auf Rückvergütung oder Nachholung für ausfallende Stunden während der regulären Betriebsferien besteht daher nicht.

4.2 AYA hat 9 Wochen Betriebsferien pro Jahr. Die Tanzschule ist grundsätzlich  5 Wochen in den Sommerferien in Baden-Württemberg, zwei Wochen in den Weihnachtsferien, eine Woche in den Pfingstferien und eine Woche in den Osterferien geschlossen.

Die genauen Zeiträume der Betriebsferien werden den Vertragspartnern frühestmöglich angekündigt.

4.3 Seitens der Schule ausfallende Stunden werden entweder nachgeholt oder in Vertretung von einer anderen Lehrkraft abgehalten.

Bei Krankheit oder dringender Verhinderung eines Lehrers ist die Schulleitung berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen.

4.4. Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt werden nach Wahl der Schule die Unterrichtsstunden nachgeholt oder das bereits geleistete Honorar gutgeschrieben oder gegebenenfalls die Gebühr für ausgefallene Stunden zurückbezahlt.

4.5 Die Anzahl der Schüler und die Einteilung der Klassen unterliegt ausschließlich der Leitung der Schule bzw. den Dozenten der jeweiligen Kurse.

5.Außerordentliche Kündigung

5.1 Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartner aus wichtigen Grund vorzeitig beendet werden.

5.2AyA kann insbesondere die Vereinbarung aus folgenden Gründen kündigen:

*Der Vertragspartner kommt mit der Zahlung eines Betrages der zwei Monatsgebühren entspricht in Verzug

*Der Vertragspartner und oder der Nutzer schädigt den Ruf oder die Reputation von Aya erheblich

*Der Vertragspartner und oder der Nutzer stört den geordneten und friedlichen Ablauf bei Aya erheblich oder wiederholt, insbesondere bei Beleidigungen oder wiederholten Missachtung der Anweisung der Trainer von Aya.

5.3 Im Falle einer Kündigung aus wichtigen Grund behält sich Aya ausdrücklich vor, Schadensersatz Ansprüche gegen den Vertragspartner gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

5.4 der Vertragspartner kann die Vereinbarung insbesondere aus folgendem Grund kündigen: bei Schließung oder Verlegung der Tanzschule von Aya, wenn danach das nächstgelegene Studio mindestens 30 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Vertragspartners entfernt liegt als die geschlossene beziehungsweise verlegte Tanzschule.

5.5 Ein berufs- oder studienbedingter Umzug des Vertragspartners in eine andere Stadt (außerhalb des Einzugsgebiets)ist  bei Vorlage einer Meldebescheinigung  ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

5.6 Die Tanzschule ist berechtigt, die Kursgebühren zum Monatsanfang
anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung steht den Teilnehmern ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf des nachfolgenden Monats in Textform ausgesprochen werden.

6. Stilllegung der Vereinbarung

Aya kann dem Vertragspartner bei nicht vorliegen eines Kündigung ungs Grundessseitens des Vertragspartners anbieten, die Vereinbarung aus Kulanz für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum auszusetzen.

Aussetzungs Zeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. D.h. die Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich nicht um den Aussetzungsraum

7.Unübertragbarkeit der Rechte aus der Vereinbarung. 

Die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

8. Haftungsklausel

8..1 Die Tanzschule haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Tanzschule nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.Schluss Bestimmungen

9.1Änderungen dieser Vertragsbedingungen werden nur mit Zustimmung des Vertragspartners wirksam.

9.2 Änderungen des Namens der Adresse und der Bankverbindung des Vertragspartner sind Aya unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehenden Mehrkosten gehen zulasten des Vertragspartners.

9.3 Mündliche Absprachen bestehen nicht

9.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmung unberührt. Der Gerichtsort ist Freiburg i.Br.

9.5 Aya ist zur Durchführung eines Streit Beteiligungsform nach Maßgabe des Verbraucher Streitbeilegung Gesetz nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

 UNSERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG:

We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.